§ 140 ABGB
Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob dem Unterhaltsverpflichteten die steuerliche Entlastung durch Anrechnung von Transferleistungen auch dann zu Gute kommt, wenn seine Leistungsfähigkeit aufgrund eines infolge Erreichens der Luxusgrenze angenommenen Unterhaltsstopps nicht zur Gänze ausgeschöpft wird.