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Zum Prozesshindernis der internationalen Rechtsanhängigkeit

RechtsprechungAuslandBearb. v. Robert FucikiFamZ 2008/144iFamZ 2008, 267 - 269 Heft 5 v. 1.9.2008

§ 97 AußStrG

In diesem Fall wurde die serbische Ehefrau, in Wien wohnend in Serbien auf Scheidung geklagt. Ihre Rechtsvertretung rät die Verweigerung der Annahme und eine eigene Klage in Österreich. Nach welchen Grundsätzen ist die Frage, ob ein Verfahren zur Erlangung einer anerkennungsfähigen Entscheidung bereits anhängig ist, zu beantworten?

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