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Rechtsprechung - Benützung, Verwaltung und Vertretung des Nachlasses bei Uneinigkeit und widerstreitenden Erbantrittserklärungen

ErbrechtWilhelm TschuggueliFamZ 2008/84iFamZ 2008, 160 - 161 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 810 ABGB; § 171 AußStrG

Das Gericht befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, wie bzw wem die Benützung, Verwaltung und Vertretung des Nachlasses zukommt, wenn mehrere Erbantrittserklärungen abgegeben wurden, sich diese aber untereinander widersprechen.

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