Zusammenfassung: Das LGZ Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung für die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrages eine Vorlage eines Gutachtens über den Wert der Eigentumswohnung notwendig ist.
Rechtsgrundlagen: § 810 ABGB; § 172 AußStrG