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Rechtsprechung - Honorierung ärztlicher Anordnungen gem § 5 HeimAufG

SchuldrechtChristian KopetzkiiFamZ 2008/15iFamZ 2008, 23 - 24 Heft 1 v. 1.1.2008

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall erstellte ein Arzt ärztliche Anordnungen gem § 5 HeimAufG in Bezug auf zwei in einem Bezirksaltenheim lebenden Menschen und " legalisierte" damit einen bestehenden Zustand. Er begehrte mittels Honorarnote Entgelt vom Altenheim zum Empfehlungstarif der Ärztekammer. Das Heim weigerte sich zu zahlen.

Rechtsgrundlagen: § 5 HeimAufG; § 1152 ABGB; § 118 Abs 2 ÄrzteG

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