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Freiwillige Zuwendungen an den Unterhaltspflichtigen sind nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen

FamilienrechtiFamZ 2007/90iFamZ 2007, 187 Heft 4 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Freiwillige Zuwendungen Dritter an den Unterhaltsschuldner haben im Regelfall keine Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB

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