Zusammenfassung: Freiwillige Zuwendungen Dritter an den Unterhaltsschuldner haben im Regelfall keine Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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Zusammenfassung: Freiwillige Zuwendungen Dritter an den Unterhaltsschuldner haben im Regelfall keine Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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