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Entziehung der Obsorge der Eltern wegen Kindeswohlgefährdung und Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger

PflegschaftGabriela Thoma-TwarochiFamZ 2007/63iFamZ 2007, 136 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 57 Z 4 AußStrG; 3 176b ABGB

Der Entzug der Obsorgerechte der Eltern und deren Übertragung an den Jugendwohlfahrtsträger erfordert eine strenge Prüfung der Berücksichtigung des Kindeswohls, wobei die Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens auch noch in dritter Instanz begehrt werden kann.

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