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Anwendungsbereich des HeimAufG in Krankenanstalten; keine konstitutive Wirkung der Kundmachung der Namen der Bewohnervertreter in Ediktsdatei

HeimChristian KopetzkiiFamZ 2007/76iFamZ 2007, 147 - 148 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 2 Abs 1 HeimAufG; § 282 ABGB idF vor SWRÄG

Der OGH prüft, ob das HeimAufG bei einem Krankenhausaufenthalt einer geistig behinderten Patientin zur Anwendung gelangt und erläutert, dass die Kundmachung der Daten des Bewohnervertreters in der Ediktsdatei keine konstitutive Rechtswirkung entfaltet.

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