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Gebühren des Gerichtskommissärs für die Durchführung der Nachtragsabhandlung

FamilienrechtWilhelm TschuggueliFamZ 2007/84iFamZ 2007, 167 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Das LG Wr Neustadt lehnt die Anwendung der Differenzmethode bei der Bemessung des Gebührenanspruchs des Gerichtskommissärs für die Durchführung von Nachtragsabhandlungen ab.

Rechtsgrundlagen: § 13 GKTG

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