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Einwilligung in eine Heilbehandlung nach altem und neuem Recht zugleich eine Besprechung der Entscheidung des LG Innsbruck vom 26. 9. 2006, 51 R 84/06m

FamilienrechtDominik HaideriFamZ 2007, 138 - 140 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Argumentationslinie des LG Innsbruck, das darlegte, dass besachwaltete Personen unter der Voraussetzung der ausreichenden Urteils- und Einsichtsfähigkeit allein die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen geben können. In diesem Zusammenhang nimmt Haider auch auf die Neuerungen durch das SWRÄG 2006 Bezug und erläutert, welche Kriterien die Funktionsbeendigung des Sachwalters wegen Unzumutbarkeit der Funktionsausübung rechtfertigen.

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