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Rekursfrist des Leiters der Einrichtung; Zurückweisung verspäteter (Revisions-)Rekurse

HeimChristian Kopetzki (Glosse)iFamZ 2007/74iFamZ 2007, 145 - 146 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 16 Abs 2 HeimAufG; § 46 Abs 3 AußStrG; § 71 Abs 4 AußStrG

Die verspätete Geltendmachung eines Revisionsrekurses des Abteilungs- bzw Heimleiters gegen die Unzulässigerklärung freiheitsbeschränkender Maßnahmen erfordert zwangsläufig dessen Zurückweisung.

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