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Verfügungsrecht über den Auszahlungsbetrag aus einer Töchterausstattungsversicherung

VersicherungsrechtMatthias NeumayriFamZ 2007/66iFamZ 2007, 137 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 74 VersVG; § 75 VersVG

Bei Versicherungen auf fremde Rechnung steht die formelle Dispositionsbefugnis über die materiell dem Versicherten zurechenbare Forderung dem Versicherungsnehmer zu.

OGH 31.01.2007, 7 Ob 290/06g

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