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Zufallsentscheidungen der Compliance

ComplianceSteuerrechtThomas SchneiderGRC-aktuell 2021, 137 - 138 Heft 4 v. 15.12.2021

Begründet ein Compliance-Officer seine Entscheidung mit „zufällig ausgewählt“, wäre Kopfschütteln noch eine leichte Reaktion. Nachvollziehbar wirkt eine solche Entscheidung nicht. Dennoch: es gibt Situationen, in denen die Compliance den Zufall als Entscheidungskriterium einsetzen sollte.

Abstract aus Governance - Risiko - Compliance - Management bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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