Begründet ein Compliance-Officer seine Entscheidung mit „zufällig ausgewählt“, wäre Kopfschütteln noch eine leichte Reaktion. Nachvollziehbar wirkt eine solche Entscheidung nicht. Dennoch: es gibt Situationen, in denen die Compliance den Zufall als Entscheidungskriterium einsetzen sollte.
Abstract aus Governance - Risiko - Compliance - Management bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.