Anfang 2020 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) die 15 Jahre alten Mindeststandards für die Interne Revision (MS-IR) für Kredit und Finanzinstitute aus dem Februar 2005 umfassend überarbeitet, aktualisiert und erweitert. Die neue Fassung findet seit 2. 1. 2020 Anwendung. Im Wesentlichen geht es um die Betonung der zentralen Kontrollfunktion der Internen Revision und damit um die – auch organisationale – Stärkung der Governance einer Bank. Das Three-Lines-of-Defence-Konzept findet demensprechend erstmals Eingang in die MS-IR.

