Es ist eine Verletzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten von Vorständen und Geschäftsführern, wenn diese bei „unternehmerischen Entscheidungen“ nicht die dafür erforderlichen Informationen berücksichtigen. Infolge der unsicheren Auswirkung von Entscheidungen sind bei den geforderten „angemessenen Informationen“ insbesondere Informationen über die mit einer Entscheidung verbundenen Chancen und Gefahren (Risiken) bereitzustellen. Dies erfordert eine Neuausrichtung vieler Risikomanagementsysteme hin zu einem „entscheidungsorientierten Risikomanagement“. Diese Weiterentwicklung des Risikomanagements ist von hoher Relevanz für Vorstände und Geschäftsführer. Defizite in den Entscheidungsvorlagen können gravierende persönliche Haftungsrisiken zur Folge haben.

