Der Begriff „soft law“ entstammt dem Völkerrecht und erlangt mehr und mehr Bedeutung auch für viele andere Rechtsbereiche. Völlig anerkannt ist es inzwischen, dass – auch – in diesem Bereich Regelungen normative Steuerungswirkung zukommt; allein das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit ist – noch – nicht klar (.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

