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Die elektronische Aktie nach dem deutschen Zukunftsfinanzierungsgesetz

SteuerrechtAufsatzUlrich SegnaGesRZ 2024, 103 - 110 Heft 2 v. 30.4.2024

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das ZuFinG verabschiedet. Es wurde – nach Zustimmung des Bundesrats – am 14.12.2023 kundgemacht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Mit dem ZuFinG hat der Gesetzgeber das deutsche Recht für die elektronische Aktie geöffnet. Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen zur elektronischen Aktie und den ihnen zugrunde liegenden konzeptionellen Ansatz vor und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander. Sein Schwerpunkt liegt auf wertpapier- und depotrechtlichen Fragen.

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