Mit dem GesDigG 2023 wurden das GmbHG, das AktG, das GenG, das SEG, das SCEG und das FBG in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 geändert. Die wesentlichste Neuerung betrifft die Disqualifikation von Geschäftsführern bzw Vorstandsmitgliedern. Es folgt ein Überblick aus straf- und gesellschaftsrechtlicher Perspektive.
Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.