Am 26.4.2023 wurde die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Umgründungsgesetz – EU-UmgrG) in den Nationalrat eingebracht. Durch das EU-UmgrG soll die Mobilitätsrichtlinie.