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Die Bestellung und Anstellung von Leitungsorganen

SteuerrechtAufsatzKerstin StritzkeGesRZ 2022, 21 - 32 Heft 1 v. 28.2.2022

Trotz der vermeintlich in Stein gemeißelten Theorie von der Trennung des Organ- und Anstellungsverhältnisses bei Kapitalgesellschaften gibt es zahlreiche Verknüpfungen beider Rechtsbeziehungen. Erst kürzlich hat der OGH die Anzahl der Rechtsfragen, die sich aus der Rechtsbeziehung zwischen Leitungsorganmitglied und Gesellschaft ergeben und nicht durch strikte Anwendung des Trennungsgrundsatzes gelöst werden können, um ein weiteres Fallbeispiel ergänzt. Der folgende Beitrag widmet sich der Aufbereitung dieser Beispiele und zeigt dadurch auf, dass das absolute Verständnis von der Trennung zwischen Be- und Anstellung letztlich defizitär und unsachgemäß ist, um die Rechtsbeziehung in ihrer Gesamtheit adäquat abzubilden und die sich ergebenden Probleme zu lösen. Im Anschluss an die kritische Untersuchung der Trennungstheorie sowie ihrer gleichsam ungeeigneten Gegnerin, der Einheitstheorie, wird ein flexibleres Modell entwickelt, um der vielschichtigen Rechtsbeziehung zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Leitungsorganmitgliedern gerecht zu werden: das Ebenenmodell.

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