Gläubiger, die in einem Konkurs einer Gesellschaft ein- oder zweistellige Millionenbeträge „verlieren“, suchen nach möglichen Anspruchsgegnern, die über den in Konkurs gefallenen Schuldner hinausgehen. Im Regelfall ist aus der Konkursmasse nur ein geringer Betrag zu erlangen. Typischer Anspruchsgegner ist der Abschlussprüfer, der die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses einer Gesellschaft vornimmt. Handelt es sich um eine Bank, ist dies der Bankprüfer. Bei Kreditinstituten und anderen beaufsichtigten Gesellschaften kommt im Regelfall auch noch die hoheitliche Fachaufsicht, somit die Republik, als möglicher Haftungsträger für allfällige Fehlleistungen der FMA und der OeNB hinzu.