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Zuständigkeitskonflikte im Aktienrecht

SteuerrechtAufsatzHans-Georg KoppensteinerGesRZ 2020, 6 - 12 Heft 1 v. 28.2.2020

In den folgenden Zeilen untersuche ich, was passiert, wenn ein Organ der AG (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung [im Folgenden: HV]) Zuständigkeiten eines anderen Organs für sich in Anspruch nimmt oder diesem gegenüber bestehende Pflichten nicht erfüllt. Außerdem wird geprüft, wie sich Aktionäre wehren können, wenn ihr Mitgliedschaftsrecht verletzt wird.

Abstract aus Der Gesellschafter bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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