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Die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern als Acting in Concert in Österreich und Deutschland - Zurechnungsvorschriften und das Spannungsverhältnis zwischen Beteiligungspublizität und Übernahmerecht

Gesellschaftsrecht; RechtsvergleichungJudikaturDr. Thomas BarthGesRZ 2019, 239 - 243 Heft 4 v. 7.9.2019

Normen: § 23 ÜbG; § 22 ÜbG; § 133 Z 7 BörseG 2018; § 34 Abs 2 dWpHG; § 1 Z 6 ÜbG

Schlagwörter:

Kapitalmarktrecht; Aufsichtsrat; Aktionäre; gemeinsames Vorgehen; abgestimmtes Verhalten; Zusammenrechnung der Stimmrechte; Zurechnung von Stimmrechten; Stimmrechtszurechnung; Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Emittenten; kapitalmarktrechtliche Meldepflichten; kapitalmarktrechtliche Transparenzvorschriften; Transparenzrichtlinie; Absprache; Börsegesetz 2018 (BörseG 2018); Angebotspflicht; Ruhen des Stimmrechts; Einzelfallabsprachen; Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern; Syndikatsverträge; Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Übernahmegesetz (ÜbG); Übernahmeangebot; Kontrollwechsel

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