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Gesellschafterversammlungen und Satzungsbestimmungen - Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats durch Verhältniswahl gemäß § 87 Abs 5 AktG

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Rupert BrixGesRZ 2015, 254 - 258 Heft 4 v. 1.8.2015

Normen: § 87 AktG; § 88 Abs 2 AktG; § 108 Abs 1 AktG; § 108 Abs 2 AktG; AktRÄG 2009, BGBl I Nr 71/2009

Schlagwörter:

Aktienrecht; Aktiengesellschaft; Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009; Wahl der Aufsichtsratsmitglieder; Hauptversammlung; Verhältniswahl; Satzungsgestaltung; Satzung; Wahlverfahren; Einberufung; Mehrheitswahlrecht; Verhältniswahlrecht; Stimmrechtsausübung; Vorbereitung und Durchführung der Verhältniswahl; Publikums-AG; Durchführung der Abstimmung; Stimmzettel; cumulativ voting; Listenwahl; Wahlvorschlag für den Aufsichtsrat; Bereitstellung von Informationen; Internetseite der Gesellschaft; Aufsichtsrat;

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