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Verschmelzung up- und downstream ist aus der Sicht der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften dasselbe

GesellschaftsrechtAufsatzUniv.-Doz. Dr. Manfred UmlauftGesRZ 2014, 223 - 224 Heft 4 v. 1.8.2014

Schlagwörter:

Umgründungen; Kapitalgesellschaftsrecht; Verbot; Einlagenrückgewähr; Verschmelzung; Upstream; Merger; Downstream; Wertermittlung; Erwerb eigener Anteile; Jennewein, Verschmelzung up und down ist nicht dasselbe, GesRZ 2014, 175; Muttergesellschaft; Tochtergesellschaft; Beteiligungsansatz; Kapitalerhaltungsvorschriften; Vermögen; Holding-Gesellschaften;

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