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Die Verschwiegenheitspflicht der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder einer nicht börsenotierten AG

GesellschaftsrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Michael Gruber, Dr. Martin AuerGesRZ 2013, 173 - 181 Heft 4 v. 1.8.2013

Normen: § 70 AktG; § 84 AktG; § 99 AktG; § 103 Abs 2 AktG; § 404 dAktG; § 116 Abs 1 dAktG; § 93 Abs 1 dAktG; § 1295 Abs 2 ABGB; § 321 Abs 1 Z 3 und Z 5 ZPO; §§ 11 f UWG

Schlagwörter:

Aktienrecht; Aktiengesellschaft; Hauptversammlung; Beschluss; AG; Verschwiegenheitspflicht; Mitglieder; nicht; börsenotierte; Geheimhaltungspflicht; Entbindung; organschaftliche; Treuepflicht; Sorgfaltspflicht; Pflicht zur Wahrung von Gesellschaftsinteressen; Fremdinteressenwahrungspflicht; Geschäftgeheimnisse; Betriebsgeheimnisse; objektiver Geheimnisbegriff; Informationsweitergabe; Sitzungen; Beratungen; Geheimhaltungsbedürfnis; Vorstand; Aufsichtsrat; Verletzung;

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