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Unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse iSd § 283 Abs 2 UGB; Charakter der Zwangsstrafe

Ausgewählte OLG-EntscheidungenGesellschaftsrechtDr. Brigitte SchenkGesRZ 2013, 240 Heft 4 v. 1.8.2013

Normen: § 283 Abs 2 UGB

Schlagwörter:

Offenlegung; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Zwangsstrafe; EDV-Software; abweichendes Wirtschaftsjahr; verspätete; Strafcharakter;

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