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Haftung des Aufsichtsrats wegen Verletzung von Handlungspflichten; Nichtberücksichtigung von Verbindlichkeiten aus Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterleistungen; Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 67 Abs 3 IO

KapitalgesellschaftenInsolvenzrechtUniv.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., Wirtschaftsuniversität WienGesRZ 2012, 308 - 311 Heft 5 v. 1.10.2012

§ 99 AktG; § 67 Abs 3 IO; § 67 Abs 3 KO; § 225 Abs 1 UGB; § 69 IO

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