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BGH zur Haftung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Deutschen Telekom

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Brigitte Schenk, Senatspräsidentin des Obersten GerichtshofesGesRZ 2011, 384 - 390 Heft 6 v. 1.12.2011

§ 317 dAktG; § 57 dAktG; § 62 dAktG; § 311 dAktG; Art 87 dGG; § 52 AktG

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