Zusammenfassung: Die Autorinnen zeigen in ihrem Beitrag den Einfluss der Holzmüller-Doktrin, des AktRÄG und des GesRÄG im Hinblick auf die Einberufung einer Hauptversammlung iSd AktG. Neben der Bestimmung des § 231 AktG gehen sie auf Formalerfordernisse angesichts der Minderheitenrechte und auf den notwendigen Inhalt des Einberufungsverfahrens ein.