Zusammenfassung: Die Autoren stellen in ihrem Beitrag eingehend die Neuerungen vor, die durch das GesRÄG 2011 mit 1.8.2011 rechtsverbindlich werden. Neben den Neuerungen im Umgründungsrecht, wo sie u.a. Änderungen bei Verschmelzungen und Spaltungen - wie z.B. Veröffentlichungspflichten in der Ediktsdatei, Prüfung durch Sachverständige, der neue Halbjahresfinanzbericht, Fragen des Gläubigerschutzes, etc. - beleuchten, gehen sie auch auf die Neuerungen bei Namensaktien bzw. Inhaberaktien ein.