§ 11a Abs 1 EStG; § 4 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH ua klar, dass die KG (Mitunternehmerschaft) Gewinnermittlungssubjekt ist und das Vermögen der Gesellschaft keine Änderung dadurch erfährt, dass der Kommanditist seine Beteiligung an der KG zum Teil (inkl. des Anteils am variablen Kapitalkonto) dem Komplementär unentgeltlich überträgt.