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GmbH: Mehrheitsgesellschafter als "faktischer" Geschäftsführer

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtAnm. v. Dr. Martin Frenzel, LL.M., RAA; Dr. Paul Schörghofer, wiss. Mitarbeiter an der WU Wien, zurzeit LL.M.-Studium in HarvardGesRZ 2011, 43 - 46 Heft 1 v. 1.2.2011

§ 18 Abs 1 GmbHG; § 1029 ABGB; § 49 IPRG; § 12 IPRG; § 10 IPRG

Im Zentrum vorliegender Entscheidung steht die rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis des faktischen Geschäftsführers. Welche Kriterien verlangt die Rechtsprechung für das Vorliegen eines faktischen Geschäftsführers und, wie erlangt er eine körperschaftsrechtliche Funktion als vertretungsbefugtes Organ? Mit Anmerkungen von Martin Frenzel und Paul Schörghofer.

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