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Das neue Verfahren zur Erzwingung der Offenlegung nach den §§ 277 ff UGB

UnternehmensrechtAufsatzDr. Dietmar Dokalik, Richter, zuständiger Referent im BMJ; ADir. Wilhelm Birnbauer, Diplomrechtspfleger beim LG Wiener NeustadtGesRZ 2011, 22 - 28 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Dokalik und Birnbauer stellen in ihrem Beitrag das in § 283 UGB idF BBG 2011 normierte, neue Zwangsstrafverfügungsverfahren bei Verstößen gegen Offenlegungsverpflichtungen im Detail vor. Zusätzlich zu diesem besonderen Verfahren, das die fristgerechte Offenlegung von Jahresabschlüssen erzwingt, betrachten die Verfasser ebenso ausführlich die Neufassung des in § 24 FBG geregelten, allgemeinen Zwangsstrafenverfahrens.

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