§ 40 FBG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der OGH klar, inwieweit der Umstand, dass eine GmbH (aufgrund von Vermögenslosigkeit) aus dem Firmenbuch gelöscht wird, den Wegfall der organschaftlichen Vertretung zur Folge hat, auch dann, wenn die Gesellschaft (bspw. wegen noch vorhandenen Aktivvermögens) noch weiter besteht.