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Antrag auf Aufhebung des § 225c Abs 3 Z 2 AktG beim VfGH

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtBearb. v. Dr. Brigitte Schenk, Senatspräsidentin des OGHGesRZ 2011, 50 - 53 Heft 1 v. 1.2.2011

Zusammenfassung: Seitens des OLG Wien wurde beantragt, eine Wortfolge in der Bestimmung des § 225c Abs 3 Z 2 AktG betreffend die Beschränkung des Antragsrechts von Minderheitsaktionären wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung aufzuheben.

Rechtsgrundlagen: § 225c Abs 3 Z 2 AktG; Art 6 EMRK

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