§ 39 Abs 4 GmbHG
Vorliegendes Erkenntnis trifft hinsichtlich der Geschäfte mit einem Gesellschafter eine eindeutige Aussage dahingehend, dass es bei In-Sich-Geschäften weder auf den Vorteil des Gesellschafters noch auf den Nachteil der Gesellschaft ankommt. Mit einer Entscheidungsanmerkung von Wilfried Thöni.