Zusammenfassung: Kunz befasst sich in seinem Beitrag eingehend mit der im Schweizerischen Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) vorgesehenen Regelung betreffend die kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz.
Rechtsgrundlagen: Art 20 chBEHG
Zusammenfassung: Kunz befasst sich in seinem Beitrag eingehend mit der im Schweizerischen Börsen- und Effektenhandelsgesetz (BEHG) vorgesehenen Regelung betreffend die kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz.
Rechtsgrundlagen: Art 20 chBEHG