§§ 45 ff AktG
Gegenständliches Judikat befasst sich mit der Vermeidung von verschleierten Sacheinlagen. Wie wirkt sich ferner die Bestellung eines Gründungsprüfers auf die Prüfpflicht des Gerichts aus? Welchen Zweck verfolgt die gerichtliche Bestellungskompetenz? Mit einer Entscheidungsanmerkung von Michael Pucher.