Zusammenfassung: Rieder diskutiert anhand einer einschlägigen Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2009, in der es um die Frage des Einsatzes einer Wertpapierleihe zur Erreichung der notwendigen Beteiligungsschwelle für den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern ging, die Zulässigkeit eines derartigen Vorgehens im Hinblick auf einen möglichen Rechtsmissbrauch.