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Firmenbucheintragung des Gesellschafters keine Voraussetzung für Einladung zur und Teilnahme an der Generalversammlung

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtAnm. v. Priv.-Doz. Dr. Alexander Schopper, Universität Wien, Of Counsel einer Rechtsanwälte-GmbHGesRZ 2010, 226 - 227 Heft 4 v. 1.8.2010

§ 78 GmbHG

In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH klar, dass gemessen am Normzweck des § 78 GmbHG die Ladung eines noch nicht im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafters der Mängelfreiheit der Einberufung nicht schadet. Ist diese Aussage auch hinsichtlich dessen Stimmrecht gültig? Mit Anmerkungen von Alexander Schopper.

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