§ 18 Abs 1 GmbHG; § 82 Abs 1 GmbHG; § 33 TP 21 Abs 1 GebG
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob die durch eine Gesellschaft erfolgte Ausschüttung einer Sachdividende, die in einer Geldforderung der Gesellschaft gegen einen Dritten bestand, Gebührenpflicht auslöst. Das Höchstgericht äußerte sich dabei ua zu den Voraussetzungen einer gebührenpflichtigen Zession.