§ 80 BAO; § 9 BAO; § 7 Abs 2 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen betreffend die Haftung des Vertreters einer Gesellschaft zu befassen. Das Höchstgericht hatte dabei ua zu beurteilen, ob ein Guthaben aus Vorsteuern Auswirkungen auf die Haftpflicht des Geschäftsführers haben kann.