Zusammenfassung: Der Beitrag führt mehrere Entscheidungen des OLG Wien aus den Jahren 2008 und 2009 an. Das Oberlandesgericht Wien hatte sich darin ua mit Frage zu befassen, ob im Falle einer Kommanditgesellschaft eine grenzüberschreitende Sitzverlegung von Deutschland ins Inland möglich ist, sofern der Verwaltungssitz nicht geändert wird. Das Gericht hatte sich außerdem ua mit Fragen betreffend eine für einen Einzelunternehmer nicht zulässige Firmenbezeichnung zu befassen. Das OLG Wien beschäftigte sich weiters mit mehreren Fragen iZm der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen sowie der Einreichung von Jahresabschlüssen in Papierform, außerdem mit Fragen iZm Firmenbucheintragungen sowie ua iZm der Überprüfung der Barabfindung an Minderheitsaktionäre.