§ 164 UGB; § 161 UGB; § 116 Abs 2 UGB; § 381 Z 1 EO
In der vorliegenden Entscheidung hatte sich der OGH mit dem mittels actio pro socio durchsetzbaren Unterlassungsanspruch eines Kommanditisten gegen die Komplementär-GmbH sowie deren Geschäftsführer zu befassen. Mit Anmerkungen von Gerhard Hochedlinger.