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Zuständiges Gericht für die Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung

Aus der aktuellen RechtsprechungGesellschaftsrechtBearb. v. Dr. Brigitte Schenk, Hofrätin des OGHGesRZ 2009, 237 Heft 4 v. 1.8.2009

§ 44 JN; § 120 Abs 5 JN; § 225e AktG; § 3 Abs 1 GesAusG; § 6 Abs 2 GesAusG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass für die Überprüfung der Barabfindung beim Squeeze-Out das Handelsgericht am Sitz der den Squeeze-Out durchführenden Kapitalgesellschaft zuständig sei.

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