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§ 40 Abs 1 letzter Satz FBG

Ausgewählte OLG-EntscheidungenFirmenbuchrechtBearb. v. Dr. Brigitte Schenk, Hofrätin des OGHGesRZ 2009, 50 Heft 1 v. 1.2.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm einer im Hinblick auf den Bilanzstichtag nur einmal ergangenen Aufforderung zur Vorlage eines Jahresabschlusses, der nicht eingereicht wurde, zu befassen. Im gegenständlichen Fall hatte ein Zwangsstrafenverfahren stattgefunden.

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 FBG

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