Zusammenfassung: In ihrem Beitrag befassen sich Dr. Kalss und Dr. Zollner mit der Frage, welche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Stifter im Hinblick auf die Einfluss- und Mitwirkungsrechte der Begünstigten hat. In welchem Ausmaß ist es dem Stifter erlaubt, die Begünstigten in die Führung und Kontrolle der Privatstiftung miteinzubeziehen? Welche Kompetenzen können ihnen hinsichtlich des Widerrufs- und Änderungsrecht zuteil werden? Welchen Einfluss haben sie auf die Stiftungsorganisation? In wie weit können sie bei der Bestellung bzw. Abberufung der Stiftungsorgane mitwirken? In welchem Ausmaß sind sie zur Mitwirkung an der Geschäftsführung ermächtigt und welche Kontrollrechte stehen ihnen zu?