Zusammenfassung: Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Regelung des § 82 Abs 5 GmbHG ein, der für bestimmte Verlustfälle eine "Ausschüttungssperre" normiert, und untersucht, ob sich im AktG ähnliche derartige Mechanismen finden. Er stellt die Regelung im Detail dar, und geht sodann auf die Gewinnverwendung bei der Aktiengesellschaft ein. Welche Ansatzpunkte für Ausschüttungsbeschränkungen einer AG in einer Verlustsituation finden sich im Gesetz?