§ 452 ABGB
Der OGH hatte sich mit der dem Publizitätserfordernis bei der Verpfändung von Geschäftsanteilen einer GmbH zu befassen. Fraglich war, ob eine " Insichverständigung" ein zulässiges nach außen tretendes Zeichen iSd § 452 ABGB ist. Mit Anmerkungen von Wilhelm Birnbauer.